Internethändler mit Kunden in Norwegen müssen aufpassen: im Laufe des Jahres 2020 wurde die neue VOEC Regelung eingeführt - damit ändern sich die Rahmenbedingungen für die Branche deutlich.

Nach Abschaffung der sogenannte 350-NOK-Regel (steuerfreie Einfuhren unterhalb dieser Schwelle) im Jahr 2020 wurde das VOEC-System (VAT on E-Commerce) eingeführt. Kurz gesagt bietet dieses System ausländischen Anbietern, Marktplätzen und Online-Shops die Möglichkeit einer vereinfachten Umsatzsteuerregistrierung.

Wie alle anderen Unternehmen sind auch ausländische Anbieter von elektronischen Dienstleistungen (z. B. Online-Glücksspiele oder Marktplätze) und ausländische Anbieter von Waren mit geringem Wert dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Anstelle einer vollständigen Umsatzsteuerregistrierung kann das ausländische Unternehmen jedoch eine VOEC-Registrierung wählen. Die Verwaltung dieser vereinfachten Mehrwertsteuerregistrierung ist in der Regel günstiger als die herkömmliche Registrierung.

Bitte beachten Sie, dass VOEC für folgende Fälle nicht anwendbar ist, u.a.:

  • Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine
  • Tabak, Alkohol oder Arzneimittel
  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren (z. B. Zucker)
  • Waren mit einem Wert von mehr als NOK 3.000 (einschließlich Fracht und Versicherung)

Wenn solche Waren verkauft werden, müssen diese auf die herkömmliche Art und Weise verzollt werden, und der Käufer muss die üblichen Einfuhrzölle zahlen, unabhängig vom Wert der Sendung.

Bitte beachten auch, dass das VOEC-System nur für Verkäufe an Endverbraucher, also „B2C“, gilt. Für „B2B“ ist eine reguläre Registrierung notwendig.

Bitte beachten Sie, dass VOEC für folgende Fälle nicht anwendbar ist:

  • Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine
  • Tabak, Alkohol oder Arzneimittel
  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren (z. B. Zucker)
  • Waren mit einem Wert von mehr als NOK 3.000 (einschließlich Fracht und Versicherung)

Wenn solche Waren verkauft werden, müssen diese auf die herkömmliche Art und Weise verzollt werden, und der Käufer muss die üblichen Einfuhrzölle zahlen, unabhängig vom Wert der Sendung.

Bitte beachten auch, dass das VOEC-System nur für Verkäufe an Endverbraucher, also „B2C“, gilt. Für „B2B“ ist eine reguläre Registrierung notwendig.

Link zum Beitrag in der Zeitschrift RIW im pdf Format: „VOEC_Umsatzsteuerverfahren beim Online Handel mit Endverbrauchern in Norwegen

 

 

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