Seit Anfang des Jahres 2019 hat Norwegen - alternativ zur ordentlichen Einkommensteuerveranlagung - eine Quellensteuerregelung eingeführt auch PAYE („pay as you earn) genannt. Bei dieser wird monatlich ein Pauschalsatz von 25% (ohne Sozialversicherung auch 17%) an Lohnsteuer abgezogen, wodurch die Steuer gleichzeitig als veranlagt gilt. Ein Satz von 25% kann verlockend erscheinen, jedoch ist der Werbekostenpauschbetrag nicht anwendbar, und eventuelle Pendlerkosten sind nicht abzugsfähig. In einigen Fällen kann die Quellensteuerregelung dennoch günstiger als die normale Veranlagung sein. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass - soweit auch andere Staaten Besteuerungsrecht haben - der andere Staat diese Art der Besteuerung akzeptiert. Wir können die Besteuerungsarten für Ihre Mitarbeiter vergleichen und Scenario-Berechnungen erstellen.

Das norwegische Finanzamt informiert über PAYE - zur Internetseite.

Quellensteuer ist die wortwörtliche Übersetzung für den in Norwegen verwendeten Begriff Kildeskatt. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich um eine Abgeltungssteuer mit einem festen Steuersatz (Flat-Rate Tax). Auf Englisch benutzt das norwegische Finanzamt die Abkürzung "PAYE" - steht für "Pay As You Earn".

Wichtig ist die Feststellung, dass es 

  • eine Kann-Vorschrift ist und
  • aktiv gehandelt werden muss, wenn man nicht mit dieser Regelung besteuert werden möchte

 

Quellensteuer

 

Hauptmerkmale der Quellensteuerbesteuerung

  • Gilt für Personen, die nicht nach internem Steuerrecht als nach Norwegen zugezogen gelten - mit Ausnahme für das Jahr des steuerlichen Zuzugs - Einzelheiten zur steuerlichen Ansässigkeit auf der Website der norwegischen Finanzbehörden
  • Die Lohneinkünfte werden pauschal besteuert
  • Es sollen einige Lohnbestandteile steuerpflichtig sein, die ansonsten steuerfrei gezahlt werden können - z. B. Pendlerkosten
  • Der pauschale Steuersatz für den Mitarbeiter beträgt 25 % - darin enthalten ist ein Beitrag des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung in Höhe von 8,2 %. Der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung ist zuzüglich zu zahlen.
  • Bei Vorlage einer A1 Bescheinigung kann der Beitrag für die Sozialversicherung wegfallen - auch nachträglich
  • Der betreffende Mitarbeiter erhält weder eine norwegische Einkommensteuererklärung noch einen Einkommensteuerbescheid
  • A Meldungen sind weiterhin abzugeben
  • Es gibt eine obere Einkommensgrenze für 2020 in Höhe von 639.750 NOK - darüber hinaus werden alle Einkünfte nach den allgemeinen Steuervorschriften besteuert

 

Wahlrecht

Falls die Merkmale vorliegen, wird im ersten Ansatz die Quellensteuerbesteuerung angewendet. 

Wichtig: damit die "alte" Regelung Anwendung findet, muss man selbst aktiv tätig werden: 

  • bei Ersterfassung: im Formular RF-1209 muss ausdrücklich angegeben werden, dass die gewöhnliche Besteuerung gewählt wird
  • ansonsten: via Formular RF-1102 kann die Lohnsteuerkarte geändert werden - hier kann dann die gewöhnliche Besteuerung beantragt werden

 

Wechsel der Besteuerungsart

Falls die Person während des Jahres das Quellensteuersystem verlässt, werden alle Einkünfte für das gesamte Jahr nach den allgemeinen Regeln besteuert - die bislang bezahlte Quellensteuer wird in ordentliche Vorauszahlungen umgewandelt. Zudem kann im betreffenden Jahr nicht wieder zurück in das Quellensteuersystem gewechselt werden.

 

Untersuchung

In der Praxis muss untersucht werden, ob im Einzelfall das Quellensteuersystem vorteilhaft ist - oder die Anwendung des herkömmlichen Lohnsteuerabzugs mit folgender ordentlicher Besteuerung. Bei der Untersuchung sollte berücksichtigt werden:

  • Vergleich der Steuerbelastung insgesamt 
  • Kompatibilität mit DBA und Steuerbehörden im Heimatland
  • inwieweit auf einen ordentlichen Steuerbescheid verzichtet werden kann

 

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