Auszug aus unserem Leistungskatalog:

  • Registrierung im norwegischen Umsatzsteuerregister
  • Fiskalvertretung bzw. Mehrwertsteuerrepräsentation in Norwegen
  • Laufende umsatzsteuerliche Buchführung in Norwegen
  • Einreichung von norwegischen Umsatzsteuermeldungen
  • Unterstützung bei Umsatzsteuerprüfung in Norwegen
  • Bearbeitung von umsatzsteuerlichen Problemstellungen, Analyse von Einzelfällen
  • Ausarbeitung von norwegischen Ausgangsrechnungen 
  • Expertise bei der "Schnittstelle" zum Zollbereich

 

 

Rechtsgrundlagen für die Umsatzsteuer in Norwegen

Norwegen ist zwar eng in den europäischen Binnenmarkt eingebunden (via Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraums EWR bzw. EEA), gehört aber nicht zur EU. Dadurch gibt es Unterschiede, insbesondere bei der Umsatzsteuer. Zwar hat Norwegen viele Elemente des EU-Umsatzsteuerrechts übernommen - aber das System ist insgesamt eigenständig. 

Rechtsvorschriften für die Umsatzsteuer in Norwegen:

 

Umsatzsteuerliche Registrierung in Norwegen

Ausländische Unternehmen, die in Norwegen tätig werden, müssen prüfen, ob sie umsatzsteuerlich registrierungspflichtig sind. Diese Pflicht entsteht in der Regel, wenn Waren oder Dienstleistungen in Norwegen umgesetzt werden und eine Umsatzgrenze von 50.000,- NOK (innerhalb von 12 Monaten) überschritten wird. Die Registrierung erfolgt zweistufig über das Unternehmens- und das Umsatzsteuerregister. 

Im ersten Schritt ist das ausländische Unternehmen im norwegischen Unternehmensregister als sogenannte "NUF" einzutragen. Das norwegische Behörde Altinn informiert hierüber auf folgender Internetseite.

In unserem Video "Registrierung eines ausländischen Unternehmens (NUF) in Norwegen" erhalten Sie einen Überblick zur Registrierung einer NUF in Norwegen: 

 

 

Im zweiten Schritt kann der Eintrag in das norwegische Umsatzsteuerregister erfolgen: die norwegische Behörde Altinn informiert hierüber auf folgender Internetseite.

Die norwegischen Finanzbehörden informieren über die Registrierung und Abgabe von Umsatzsteuermeldungen. 

 

Umsatz von Waren in Norwegen

Norwegen besteuert grundsätzlich alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des Landes stattfinden. Der Standardsatz beträgt 25%, es gibt jedoch reduzierte Sätze für bestimmte Waren: die norwegischen Finanzbehörden informieren hierüber auf folgender Internetseite. Der Lieferort, der für die Umsatzsteuerpflicht entscheidend ist, wird primär durch das Kaufrecht bestimmt. Im Gegensatz zum EU-Recht, das für bestimmte Sachverhalte detaillierte Regelungen enthält, folgt das norwegische Recht einem eher allgemeinen Ansatz. So wird der Umsatzort in Norwegen in der Regel dort angesetzt, wo die Ware gemäß den vertraglichen Vereinbarungen übergeben wird.

Zudem ist der Einzelfall nach (tatsächlichen) wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten: hier ist das sog. Ifi Oy- Urteil wegweisend. Demnach soll bei der Bestimmung des Lieferorts nicht allein auf kaufrechtliche Aspekte abgestellt werden. Vielmehr muss eine umfassende Betrachtung aller relevanten Umstände erfolgen. Insbesondere bei ausländischen Unternehmen, die intensiv auf dem norwegischen Markt tätig sind, kann dies dazu führen, dass Lieferungen als in Norwegen ausgeführt gelten, selbst wenn die Waren lt. verwendete Incoterms im Ausland übergeben wird. Entscheidende Kriterien sind dabei die Ausrichtung des Unternehmens auf den norwegischen Markt, beispielsweise durch eine norwegische Webseite oder eine auf norwegische Kunden zugeschnittene Geschäftsabwicklung.

Anlagenprojekte (Lieferung und Installation einer Anlage) werden aus norwegischer Sicht regelmäßig als "Supply & Install"- Projekte bewertet. Diese Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass das Eigentum der gelieferten Anlage schrittweise oder gesamt mit Fertigstellung übergeht. Nach norwegischem Recht unterliegen solche Projekte in der Regel der Umsatzsteuer in Norwegen, unabhängig vom vertraglich vereinbarten Lieferort. Für Unternehmen ist es daher ratsam, ihre umsatzsteuerlichen Prozesse entsprechend anzupassen.

 

Ausführung von Leistungen in Norwegen

Während das EU-Umsatzsteuerrecht häufig spezifische Regeln für den Ort der Leistungserbringung vorsieht, orientiert sich das norwegische Recht an einem allgemeineren Grundsatz: Leistungen, die in Norwegen ausgeführt werden, unterliegen der norwegischen Umsatzsteuer. Dieser Ansatz gilt unabhängig vom konkreten Leistungstyp und umfasst auch die Vermietung von Wirtschaftsgütern. Ausnahme von diesem Grundsatz kann insbesondere bei sogenannten "fernlieferbare" Leistungen gelten. 

Der Standardsatz beträgt 25%, es gibt jedoch reduzierte Sätze für bestimmte Leistungen: die norwegischen Finanzbehörden informieren hierüber auf folgender Internetseite.

 

Anwendung von reverse-charge in Norwegen bei "fernlieferbare" Leistungen

In Norwegen gibt es eine spezielle Regelung für bestimmte Dienstleistungen, sogenannte "fernlieferbare Leistungen". Wenn ein Unternehmen in Norwegen eine solche Dienstleistung von einem ausländischen Unternehmen bezieht, muss es in der Regel selbst die norwegische Umsatzsteuer berechnen und abführen. Das bedeutet, die Steuerpflicht geht auf den Leistungsempfänger in Norwegen über.

Als fernlieferbare Leistungen gelten beispielsweise Beratungsleistungen, IT-Dienstleistungen oder Marketingdienstleistungen. Entscheidend ist, dass diese Leistungen theoretisch auch aus der Ferne erbracht werden können. Die norwegische Finanzbehörden informieren im Umsatzsteuerhandbuch, welche Leistungen als fernlieferbar gelten.

Weiterhin haben die norwegischen Finanzbehörden einen Wegweiser eingerichtet, mit welchem herausgearbeitet werden kann, ob reverse-charge anzuwenden ist, oder nicht.   

 

Ausnahmen und Befreiungen im norwegischen Umsatzsteuerrecht

Nicht jeder Umsatz unterliegt in Norwegen der Umsatzsteuer. Einige Umsätze sind entweder ganz ausgenommen oder steuerbefreit:

  • Steuerbefreite Umsätze (Exemption from VAT): Bei diesen Umsätzen wird zwar keine Umsatzsteuer erhoben, aber es besteht ein Recht auf Vorsteuerabzug. Beispiele hierfür sind bestimmte Drucksachen, Elektrofahrzeuge oder Leistungen im Zusammenhang mit Öl- und Gasförderung.
  • Ausgenommene Umsätze (Exception from VAT): Hierzu zählen beispielsweise Umsätze im Gesundheitswesen, Bildungsbereich oder bei Immobilienverkäufen. Für diese Umsätze wird keine Umsatzsteuer berechnet, und es besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. 

Die norwegischen Finanzbehörden informieren über den Unterschiede zwischen "Exemptions" und "Exceptions": zur betreffenden Internetseite.

 

Vorsteuerabzug in Norwegen

In Norwegen haben Unternehmen grundsätzlich das Recht, die Umsatzsteuer, die sie bei ihren Einkäufen bezahlt haben (Vorsteuer), von ihrer eigenen Umsatzsteuer abzuziehen. Voraussetzung dafür ist u. a., dass sie im Umsatzsteuerregister eingetragen sind und die Einkäufe für ihre unternehmerische Tätigkeit genutzt werden.

Es gibt jedoch Beschränkungen: so gibt es z. B. weitgehendes Vorsteuerabzugsverbot für die Anschaffung und Unterhalt von PKW' s oder auch für Bewirtung- und Verpflegungskosten.

Eine korrekte Rechnung ist für den Vorsteuerabzug unerlässlich: dieser Bereich wird stringent gehandhabt.

 

Ausgestaltung einer norwegischen Ausgangsrechnung

Die richtige Ausgestaltung der norwegischen Ausgangsrechnung ist in Norwegen von größter Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im norwegischen Umsatzsteuer- und Buchführungsgesetz sowie den zugehörigen Vorschriften. Bei der formellen Ausgestaltung einer Rechnung sind u. a. Pflichtangaben zu beachten:

  • Angaben zum Rechnungsaussteller: Firmenname lt. Registrierung im norw. Firmenregister, Adresse und Organisationsnummer (mit Zusatz Kürzel "MVA" falls das Unternehmen im Umsatzsteuerregister eingetragen ist), 
  • ggf. Angabe eines Umsatzsteuerrepräsentanten,
  • Angaben zum Rechnungsempfänger: vorteilhaft, die Angabe der norw. Organisationsnummer des Empfängers,
  • Rechnungsnummer: es ist ein eigener norwegischer Rechnungskreis zu verwenden, der keine Lücken enthält,
  • ggf. ausgewiesene Umsatzsteuer: falls in EUR fakturiert wird, muss der Umsatzsteuerbetrag auch in Währung NOK angegeben werden, 
  • verwendete Sprache: Norwegisch oder Englisch 
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
  • ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers,
  • Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Lieferung bzw. Leistung,
  • Ort der Lieferung bzw. Leistung,
  • ggf. nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt,
  • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung,
  • Angabe des Zahlungsziels.

In Sachen Ausgangsrechnung informiert auch die Behörde Altinn auf folgender Internetseite.

 

Buchführungspflichten in Norwegen

Die Registrierung im norwegischen Umsatzsteuerregister und die Abgabe laufender Umsatzsteuermeldungen führen zu relativ weitreichenden Buchführungspflichten. In der Praxis ist Augenmerk darauf zu richten, dass im Falle einer Umsatzsteuerkontrolle regelmäßig eine sogenannte SAF-T Datei angefordert wird: die norwegischen Finanzbehörden informieren hierüber auf folgender Internetseite.    

 

Export von Waren nach Norwegen

Auf unserer Internetseite "Export nach Norwegen" werden die Themen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und "Særavgifter" (besondere Steuern bzw. Abgaben) näher erläutert. 

 

Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Norwegen

Dieses Verfahren kommt für ausländische Unternehmen in Frage, welche nicht in Norwegen umsatzsteuerlich zu registrieren sind (z. B. keine Ausgangsumsätze in Norwegen) - aber norwegische Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer bezahlt haben. Diese Fälle sollten prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Vorsteuervergütung gegeben sind. Die norwegischen Finanzbehörden informieren über das Vergütungsverfahren auf folgender Internetseite. Allerdings ist hier zu beachten, dass die norwegischen Finanzbehörden in solchen Fällen zunächst prüfen, ob nicht doch steuerpflichtige Umsätze stattgefunden haben. 

 

Praxisleitfaden zur Umsatzsteuer in Norwegen 

In unserem Beitrag „Umsatzsteuer-Leitfaden (B2B) Norwegen“ in der Zeitschrift RIW, Heft 6/2024, 327, werden praxisnah u. a. folgende Themen behandelt:

  • Prinzip des Umsatzsteuerrechts in Norwegen und Begriffsbestimmungen
  • Registrierungspflicht im norwegischen Umsatzsteuerregister
  • Ort der Lieferung entsprechend norwegischem Umsatzsteuerrecht
  • Ort der sonstigen Leistung entsprechend norwegischem Umsatzsteuerrecht
  • Import von Waren nach Norwegen
  • Norwegische Einfuhrumsatzsteuer
  • Ausnahmen und Befreiungen im norwegischen Umsatzsteuerrecht
  • Anwendung des Reverse Charge Verfahrens in Norwegen - Stichwort: "Fernlieferbare Leistungen"
  • Vorsteuerabzug in Norwegen
  • Ausgestaltung einer norwegischen Ausgangsrechnung
  • Norwegische Umsatzsteuermeldungen
  • Buchführungspflicht in Norwegen
  • Erläuterung zur norwegischen Buchführung und SAF-T Datei
  • Praxisnahe Beispiele

Zum Beitrag im PDF Format: Umsatzsteuer-Leitfaden (B2B) Norwegen

 

In unserem Video "Umsatzsteuer in Norwegen" erhalten Sie einen Überblick zur Umsatzsteuer in Norwegen aus dem Blickwinkel eines ausländischen Unternehmens: 

 

 

 

FAQs Umsatzsteuer Norwegen

Wie wird ein ausländisches Unternehmen in Norwegen umsatzsteuerlich registriert?

Die Registrierung erfolgt zweistufig: Im ersten Schritt ist das ausländische Unternehmen im norwegischen Unternehmensregister als sogenannte "NUF" einzutragen. Im zweiten Schritt erfolgt der Eintrag in das norwegische Umsatzsteuerregister.

Wann sind Warenlieferungen nach Norwegen in Norwegen umsatzsteuerpflichtig?

Regelmäßig führen DDP- Lieferungen (Incoterm) dazu, dass der Lieferant in Norwegen umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Zudem können aber auch weitere Umstände dazu führen, dass der Umsatz in Norwegen umsatzsteuerpflichtig wird. 

Wann sind in Norwegen ausgeführte Arbeiten (sonstige Leistungen) in Norwegen umsatzsteuerpflichtig?

Regelmäßig führen in Norwegen ausgeführte Arbeiten dazu, dass der betreffende Umsatz in Norwegen umsatzsteuerpflichtig wird. Eine Ausnahme kann z. B. gegeben sein, falls es sich um „fernlieferbare Leistungen“ handelt.

Gibt es Fälle von reverse-charge (Umkehr Steuerschuldnerschaft) bei der Ausführung von sonstigen Leistungen in Norwegen?

In bestimmten Fällen von „sonstiger Leistung“ greift in Norwegen eine reverse-charge (also Umkehr der Steuerschuldnerschaft) Regelung. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass eine „fernlieferbare Leistung“ vorliegt. Solche Leistungen sind z. B. Consulting- Leistungen.

Sind bei der Ausstellung von norwegischen Rechnungen Besonderheiten zu beachten?

Ja, bei der Ausstellung von norwegischen Rechnungen sind eine Reihe von Besonderheiten zu beachten: z. B. bei Angaben betreffend Rechnungsaussteller, Rechnungsempfänger, Umsatzsteuerbetrag und Rechnungsnummer.

Gilt in Norwegen das EU- Umsatzsteuersystem?

Nein, in Norwegen gilt nicht das EU- Umsatzsteuersystem. Norwegen ist aus EU- Umsatzsteuersicht ein sogenanntes Drittland. Norwegen unterhält ein eigenständiges Umsatzsteuersystem.

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